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   BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23   

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https://dejure.org/2023,22979
BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23 (https://dejure.org/2023,22979)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23 (https://dejure.org/2023,22979)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2023 - 1 BvQ 85/23 (https://dejure.org/2023,22979)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässiger Eilantrag bei fehlendem substantiierten und schlüssigen Vortrag zur Grundrechtsverletzung innerhalb der Beschwerdefrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Begründungsmangel bei Nichtvorlage der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Verurteilung zur Zahlung von Rechtsanwaltshonorar

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Begründungsmangel bei Nichtvorlage der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Begründungsmangel bei Nichtvorlage der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23
    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23
    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23
    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23
    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 2318/21

    Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23
    Zur Begründung sind die angegriffenen Entscheidungen sowie die zugrundeliegenden Rechtsschutzanträge und andere Dokumente, ohne deren Kenntnis sich nicht beurteilen lässt, ob Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG vorzulegen oder wenigstens durch umfassende und detaillierte inhaltliche Wiedergabe zur Kenntnis zu bringen (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ; 129, 269 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 2318/21 -, Rn. 6).
  • BVerfG, 24.02.2022 - 1 BvQ 12/22

    Erfolgloser Eilantrag in einer sorgerechtlichen Sache wegen unzureichender

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23
    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört dabei die Darlegung, dass eine in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2023 - 1 BvQ 71/23 -, Rn. 3; vom 24. Februar 2022 - 1 BvQ 12/22 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 25.07.2023 - 1 BvQ 71/23

    Unzulässiger Eilantrag gegen das Unterbleiben einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2023 - 1 BvQ 85/23
    Zu den spezifischen Begründungsanforderungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gehört dabei die Darlegung, dass eine in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juli 2023 - 1 BvQ 71/23 -, Rn. 3; vom 24. Februar 2022 - 1 BvQ 12/22 -, Rn. 3).
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